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Trennungsjahr und Scheidung



Das erste Jahr nach der Trennung wird auch Trennungsjahr genannt. Es spielt im Familienrecht als Scheidungsvoraussetzung eine wichtige Rolle. § 1565 BGB bestimmt, wann eine Ehe geschieden werden kann. Darin heißt es: „Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.“ Nach dem Trennungsjahr gilt die Ehe als gescheitert, wenn beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind. Das ist eine gesetzliche Vermutung. Mit der Zustimmung beider Ehegatten kann die Ehe also nach dem Ablauf des Trennungsjahres geschieden werden. Nach drei Jahren des Getrenntlebens gilt die Ehe automatisch als gescheitert und kann geschieden werden. In ganz wenigen Ausnahmefällen kann eine Ehe auch schon geringerer Trennungszeit geschieden werden. Dies aber nur, wenn das Festhalten an der Ehe für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde. Der Tag der Trennung ist also äußerst relevant, wenn es um die Scheidung geht.


Aber was genau bedeutet Trennung im Familienrecht? Ab wann beginnt das Trennungsjahr? Es beginnt, wenn zwischen den Eheleuten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und dies auch so gewollt ist - mindestens von einem der Partner. Wenn einer der Ehegatten auszieht, beginnt also das Trennungsjahr. Es ist allerdings auch möglich, innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt zu leben. Man spricht dann von einer „Trennung von Tisch und Bett“. Wichtig ist dabei, dass die Eheleute in getrennten Schlafzimmern schlafen und keine gegenseitigen Versorgungsleistungen vornehmen (wie füreinander kochen, waschen, einkaufen etc.). Versöhnungsversuche über einen kürzeren Zeitraum unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Erstrecken sich Versöhnungsversuche über mehrere Monate verschiebt sich das Trennungsjahr entsprechend. Sinn des Trennungsjahres ist es, dass sich die Ehepartner noch einmal über ihren Entschluss, sich Scheiden zu lassen, nachdenken können. Die Ehe ist auf Dauer angelegt und wird vom Gesetzgeber besonders geschützt.


Durch das Trennungsjahr als Scheidungsvoraussetzung soll verhindert werden, dass durch vorschnelle Entschlüsse der Bund der Ehe gelöst wird. Die Ehepartner sollen sich in der einjährigen Trennungszeit klar darüber werden können, ob sie tatsächlich die Scheidung der Ehe wünschen. Es ist vom Gesetzgeber gewünscht, dass sie es noch einmal miteinander versuchen, weshalb auch kurze Versöhnungsversuche das Trennungsjahr nicht unterbrechen. Liegt kein Härtefall vor, kann das Trennungsjahr daher auch nicht umgangen werden. So kann zum Beispiel von den Ehepartnern auch nicht einvernehmlich auf die Einhaltung des Trennungsjahres verzichtet werden. Es ist hilfreich sich den Beginn des Trennungsjahres von seinem Ehepartner schriftlich bestätigen zu lassen, damit es darüber später keinen Streit gibt. Der Ehepartner, der die Scheidung einreicht, muss den Trennungszeitpunkt nämlich notfalls nachweisen können. Schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung eingereicht werden. Den Scheidungsantrag muss ein Rechtsanwalt beim Familiengericht einreichen. Das bedeutet, dass auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der also bereits alles bezüglich der Scheidung und der Scheidungsfolgen zwischen den Ehepartnern geregelt ist, zumindest ein Ehegatte sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen muss: Derjenige, der die Scheidung einleiten will. Der andere Ehegatte, der der Scheidung einfach nur zustimmen möchte, benötigt keinen Rechtsanwalt. Ohne, dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss, wird der Versorgungsausgleich (also der Ausgleich der Rentenanwartschaften) bei der Scheidung grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt. Lediglich wenn die Ehe kürzer als drei Jahre war, findet ein Versorgungsausgleich nicht statt. Gleiches gilt, wenn er durch einen notariellen Vertrag ausgeschlossen wurde. Bei der einvernehmlichen Scheidung sind die Eheleute nicht nur über die Scheidung, sondern auch über folgende Punkte einig


- das elterliche Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder das Umgangsrecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder

- den Kindesunterhalt

- den Trennungsunterhalt den nachehelichen Unterhalt

- die Übernahme bzw. Übergabe der Ehewohnung durch einen Ehegatten

- die Aufteilung des Hausrats


All diese Punkte sollten somit im Laufe des Trennungsjahres geklärt werden. Bezüglich des Lebensmittelpunktes der gemeinsamen Kinder sowie des Umgangs können ggf. verschiedene Modelle ausprobiert werden. Das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder behalten in aller Regel beide Elternteile. Kommen die Ehepartner selbst hier nicht zu einer einvernehmlichen Lösung, können sie sich von einem Mediator unterstützen lassen. Der Mediator hat die Rolle des überparteilichen Beraters. Seine Funktion ist somit eine völlig andere als die der Anwälte, die nur die Interessen ihres Mandanten vertreten.


Der Mediator hingegen versucht die Interessen beider Ehepartnern zu sehen und mit ihnen gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn nötig interveniert er bei der Konfliktsituation und sorgt so dafür, dass der Gesprächsfaden der Ehepartner aufrechterhalten wird. Das Finden einer Lösung, mit der beide Eheleute einverstanden sind, ist von großem Wert. Die einvernehmliche Scheidung ist die kostengünstigste Möglichkeit, eine Ehe zu scheiden. Gibt es gemeinsame Kinder, sollte zu deren Wohl unbedingt der Weg über eine einvernehmliche Lösung gewählt werden. Denn die Auseinandersetzung der Eltern vor Gericht hinterlässt bei ihnen in aller Regel deutliche Spuren. Eine strittige Scheidung ist nicht nur kostspielig und langwierig, sondern auch sehr nervenaufreibend und emotional belastend. Es sollte daher alles versucht werden, eine einvernehmliche Scheidung zu erreichen.


Schon vor Ablauf des Trennungsjahres, nämlich im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr, macht sich die Trennung steuerlich bemerkbar. Die Ehegatten müssen dann die getrennte Veranlagung beantragen und damit die Steuerklasse wechseln. Neben der hier beschriebenen rechtlichen Bedeutung des Trennungsjahres, hat dieses für jeden einzelnen auch eine ganz persönliche Bedeutung. Es geht darum das Scheitern der Beziehung zu akzeptieren, den Trennungsschmerz zu überwinden, um dann nach vorne zu blicken und ein neues Leben zu beginnen. Es geht darum neu durchzustarten!


Und genau dabei helfe ich dir gerne!


Kathrin B.


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